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Die aktuelle Trinkwasserverordnung verpflichtet alle Hauseigentümer und Hausverwalter sowie Verantwortliche/Betreiber von öffentlichen Liegenschaften (Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen, Freizeiteinrichtungen, Hotels...) zur Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen.


Die 42. BImSchV (42. Verordnung zur Durchsetzung des Bundesimmissionsschutzgesetztes, Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) regelt gesetzlich seit 2017 die Pflichten der Betreiber zur Legionellenprävention. Mit der 42. BImSchV wurde die Melde- und Überwachungspflicht eingeführt.

In dieser Verordnung ist festgelegt, dass die Betreiber dieser Anlagen Prüflaboratorien, die für die Probenahme und für die mikrobiologische Untersuchung von Nutzwasser gemäß 42. BImSchV akkreditiert sind, beauftragen müssen, die entsprechenden Untersuchungen regelmäßig durchzuführen.

Wesentliche Anforderungen an Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider sind in der VDI 2047 Blatt 2 und für Kühltürme in der VDI 2047 Blatt 3 beschrieben.